Digitales Prüfbuch
Das gedruckte Prüfbuch wird nicht mehr benötigt
Prüfbucher sind lückenlose Nachweise für durchgeführte, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen, sowohl bei Kraftfahrzeugen als auch für Arbeitsmittel. Sie funktionieren ähnlich wie Scheckhefte für die Wartung von PKWs. Betriebe müssen in regelmäßigen Abständen ihre Arbeitsmittel wie Leitern, aber auch sämtliche Elektrogeräte prüfen lassen. Anhand eines Prüfbuches sind die durchgeführten Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert.
In der Logistik sind Prüfungen ebenso sinnvoll wie notwendig. Jeder kennt die Berichte aus allen Teilen der Welt, wenn mal wieder nicht so genau hingeschaut wurde.
Um Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen, werden sowohl Fahrzeugführer, als auch Fahrzeughalter unter anderem durch Rechtsvorschriften wie §23 StVO (Straßenverkehrsordnung) oder die UVV Fahrzeuge (Unfallverhütungsvorschrift §36 DGUV Vorschrift 70 , ehemals BGV 29) in die Pflicht genommen. Bei der vorgeschriebenen Abfahrtskontrolle können offensichtliche Schäden und Mängel frühzeitig erkannt werden. Aber viele Stellen wie z.B. die Achsaufhängung am Unterboden eines Fahrzeugs oder die Bremsbeläge hinter den Rädern können ohne technische Hilfsmittel nur sehr schwer eingesehen und beurteilt werden.
Das Gefährdungspotenzial steigt durch das hohe Gewicht und die Größe der Fahrzeuge natürlich exponenzial. Deshalb müssen insbesondere Nutzfahrzeuge wie KOMs, LKWs und deren Anhänger häufiger von Prüfingeneuren, Sachverständigen und Sachkundigen überprüft werden.
Hierzu dienen Prüfungen wie die Hauptuntersuchung (HU), die UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems – früher Abgasuntersuchung (AU), die Sicherheitsprüfung (SP) sowie die UVV Prüfung.
Je nach durchzuführender Prüfung erfolgt die Untersuchung beispielsweise durch Mitarbeiter von amtlich anerkannten Prüforganisationen (z.B. DEKRA oder TÜV), durch selbständige Prüfsachverständige, aber auch SP Sachkundige einer Werkstatt, welche eine Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen durchführen dürfen. Diese Experten überprüfen in einer Werkstatt alle sicherheitsrelevanten Bauteile und sorgen so täglich für Sicherheit auf unseren Straßen. Fortlaufende Weiterbildungen sind für diese Mitarbeiter Pflicht, denn wir alle müssen uns auf den im Prüfprotokoll dokumentierten, mängelfreien Zustand der Fahrzeuge verlassen können.
Zum Nachweis der regelmäßig durchgeführten HU, der UMA (früher AU) und der SP musste bisher ab dem Tag der Erstzulassung ein Prüfbuch für Nutzfahrzeuge, Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Omnibusse geführt werden. Dieses war bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs aufzubewahren.
Ursprünglich als Nachweis der regelmäßig durchgeführten gesetzlichen Untersuchungen nach § 29 StVZO gedacht, verkümmerte es zu einer bürokratischen Auflage des Gesetzgebers ohne weiteren Nutzen. Außer von dem Fahrzeughalter bzw. dessen Bevollmächtigten und dem prüfenden Sachkundigen wurden diese Prüfbücher eigentlich nie in die Hand genommen. Letztlich diente das Prüfbuch nur als Umschlag für ausgestellte und mitzuführende Prüfberichte. Dieses Relikt wurde nun für die meisten Kraftfahrzeuge eingestampft.
Das altgediente Prüfbuch hat ausgedient…
Aber was bewirkt das jetzt und was bedeutet das für die Zukunft?
Wohin mit meinen Prüfberichten?
Häufig werden ihre Mitarbeiter diese Prüfberichte zu den anderen Fahrzeugdokumenten sortieren. Aber machen wir uns nichts vor: gerade in einem großen Fuhrpark ist das nicht immer so einfach. So hat doch jeder unserer Fahrer seine ganz eigene und manchmal auch besondere Ordnung im Fahrzeug. 😉 Es wird auch vorkommen, dass Prüfberichte als Schmierzettel herhalten müssen, um mal schnell eine Adresse oder Telefonnummer zu notieren!
Dem können Sie ganz einfach vorbeugen. Schaffen Sie eine klare Struktur in ihrem Ordnungssystem, für jedes ihrer Fahrzeuge!
- Fahrzeugbezogene Dokumente wie den Prüfbericht der HU / SP / UVV
- Prüfberichte von Arbeitsmitteln wie Rolltore, Leitern, Feuerlöscher
- Firmen bezogene Genehmigungen wie EU Lizenz, Güterkraftverkehr- oder Abfallgenehmigung
- mitarbeiterbezogene Dokumente wie Weiterbildungsbescheinigungen nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) oder Gefahrgut (ADR)
Mit der PersoFleet App haben Sie alles fest im Griff!
Neugierig geworden? Sprechen Sie uns an! Gemeinsam prüfen wir, welche Prozesse verbesserungsfähig sind.